zu Fehlzeiten, zu Beurlaubungen, Unfällen, Versicherungsangelegenheiten und Änderungen in den persönlichen Angaben
Wie gehe ich vor, wenn …
> mein Kind krank ist
Rufen Sie am Morgen des ersten Fehltages im Sekretariat an und melden Ihr Kind krank. Benutzen Sie hierzu bitte auch den Anrufbeantworter.
Entschuldigungen für Fehlzeiten müssen immer schriftlich erfolgen. Geben Sie Ihrem Kind am ersten Tag nach dem Fehlen eine schriftliche Entschuldigung mit oder senden Sie diese in Form einer E-Mail.
Hat Ihr Kind eine ansteckende, meldepflichtige Krankheit (alle Kinderkrankheiten, Lausbefall, usw.) – siehe hierzu das Merkblatt zum Infektionsschutz – muss die Schule sofort nach Feststellung informiert werden.
> mein Kind beurlaubt werden soll
Wenn Ihr Kind zu wichtigen Angelegenheiten beurlaubt werden soll, stellen Sie rechtzeitig (2 bis 3 Wochen vorher) einen formlosen schriftlichen Antrag an die Schulleitung.
Die Schulpflicht stellt eine öffentliche Verpflichtung zum Besuch der Schule und zur Teilnahme am Unterricht dar, der von Schülerinnen und Schülern vorrangig nachzukommen ist und an der sich private Interessen von Eltern oder Dritten auszurichten haben. Urlaubsplanungen und Vorbereitungen müssen sich daher nach den Ferienterminen richten. Urlaubsverlängerungen oder die Nutzung günstigerer Flugpreise o.ä. sind daher nicht möglich.
> mein Kind während des Unterrichts einen Unfall hat oder schwer erkrankt
Erkrankt ein Kind während des Unterrichts oder erleidet einen Unfall, so werden Sie sofort telefonisch benachrichtigt. Deshalb ist es wichtig, dass Sie der Schule eine Notfallnummer angeben, unter der Sie bzw. eine Bezugsperson immer erreichbar sind.
> mein Kind einen Unfall auf dem Schulweg oder bei Klassenfahrten hat
Auf dem direkten Schulweg, in der Schule, bei Unterrichtsgängen und bei Klassenfahrten ist Ihr Kind unfallversichert. Diese Versicherung bezieht sich nur auf Unfälle, nicht auf Krankheiten z.B. während einer Klassenfahrt. Schulunfälle werden direkt über die Schulversicherung abgerechnet.
> mein Kind etwas verliert oder ihm etwas gestohlen wird
Sachschäden bzw. Verlust von Eigentum sind nicht über den Schulträger versichert. Daher raten wir davon ab, Wertgegenstände mit in die Schule zu nehmen.
> mein Kind etwas zerstört
Zerstörungen können immer passieren. Sie müssen nicht unbedingt mutwillig sein. Verursacht Ihr Kind einen Sachschaden, muss dies über Ihre private Haftpflichtversicherung abgerechnet werden.
Manchmal ist es schwierig, bei Rangeleien den Verursacher zu finden. Die Schule wird in diesem Fall die Beteiligten ansprechen, um eine Lösung zu finden.
> sich Änderungen ergeben im Sorge- oder Namensrecht, bei Adressen oder Rufnummern
Folgende Änderungen sind umgehend der Schule zu melden:
- Sorgerechtsangelegenheiten unter Vorlage der entsprechenden Urkunde
- Familienname, sowohl beim Kind als auch bei den Erziehungsberechtigten unter Vorlage der entsprechenden Urkunde
- Adresse und Rufnummer